AGB
1 Geltungsbereich
Diese AGBs der SYS-time Bernd Abelmann (nachfolgend SYS-time genannt) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern gem. §14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB (nachfolgend Kunden genannt). Entgegenstehende oder von unseren AGBs abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Des Weiteren bedürfen mündliche Zusagen und Nebenabreden der schriftlichen Bestätigung durch Herrn Bernd Abelmann.
Für Verträge zwischen der SYS-time und einem Verbraucher gem. §13 BGB gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Diese AGBs gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit Auftraggebern, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
Die AGBs sind dem Kunden im Internet unter www.sys-time.de öffentlich zugänglich bzw. werden die AGBs dem Kunden bei der Versendung (Mail, Fax) von Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen als Anhang im Pdf-Format mitgeschickt.
Wenn sich die AGBs der SYS-time ändert, wird der Kunde per Mail, Fax oder Schreiben informiert. Der Kunde hat die Möglichkeit, innerhalb von 4 Kalenderwochen nach Zugang der neuen AGBs schriftlich zu widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch sind die Änderungen rechtsgültig. Gesondert weisen wir den Kunden auf das Widerspruchsrecht und Rechtsfolgen des Schweigens bei einer Änderung der AGBs hin.
2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Beauftragung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Erst mit dem zusenden einer Auftragsbestätigung von SYS-time an den Kunden ist der Auftrag angenommen. Eine automatische Annahme des Auftrages gibt es nicht. Sollten gesonderte Zahlungsvereinbarungen (Vorkasse auf Termin, Abschlagszahlung auf Termin) mit dem Kunden vereinbart werden und werden diese nicht vom Kunden eingehalten, hat die SYS-time das Recht vom Vertrag/Beauftragung zurück zu treten.
3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, Herr Bernd Abelmann erteilen dazu dem Kunden seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Kunden nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
4 Preise und Zahlung
Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung, Versand, Versicherung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung, Versicherung und des Versandes werden gesondert in Rechnung gestellt.
Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto oder Rabatten ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. (siehe Anlage 1) berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 1 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
5 Zurückbehaltungsrechte
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6 Lieferzeit
Die SYS-time vereinbart nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen einen Leistungs- oder/und Liefertermin. Diese verstehen sich unter Vorbehalt unvorhersehbarer Umstände und Hindernisse. Egal ob diese Umstände und Hindernisse bei der SYS-time , seinen Lieferanten oder Herstellern eintritt (z.B. höhere Gewalt, Rohstoffmangel, unverschuldete verspäteter Lieferung, stattl. Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Sabotage). Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen (z.B. eventuelle Zahlungen) des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunde über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 1 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
7 Leistungen
Verkauf von IT-Systemen, Hardware, Software und Updates
- SYS-
time liefert und installiert entsprechend der Beauftragung die einzelnen Komponenten. - Alle gelieferten Lizenzen unterliegen den Bestimmungen des Herstellers. Diese Bestimmungen werden dem Kunden bei der Installation angezeigt bzw. kann der Kunde diese auf den Internetseiten der Hersteller einsehen.
- Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, zeichnet der Kunden für eventuelle Freischaltungen von Lizenzen bzw. Anmeldung der Garantie selbst verantwortlich.
Verkauf von Dienstleistungen der SYS-time
- Dienstleistungen, die durch den Kunden beauftrag werden, werde lt. Nachweis und entsprechend der erbrachten Leistung abgerechnet.
Vermittlung von externen Dienstleitungen (z. B. Cloud- oder Provider-Verträge)
- SYS-
time unterstützt bei Interesse und auf Wunsch des Kunden an externe Dienstleistungen. Der Kunde informiert sich selbstständig über die Vertrags- und allgem. Geschäftsbedingungen. - SYS-
time kann für diese externe Dienstleistungen keine Haftung übernehmen, da der Kunde einen direkten Vertrag mit dem externen Dienstleister abschließt und dessen AGBs und Vertragsbedingungen anerkennt. - Es steht dem Kunden frei durch eigene Recherche externe Dienstleistungen zu nutzen.
Updateverträge
- Updates und Updateverträge unterliegen den Bestimmungen des Herstellers. Diese Bestimmungen werden dem Kunden bei der Installation angezeigt bzw. kann der Kunde diese auf den Internetseiten der Hersteller einsehen.
Planung- und Projektarbeiten
- Der Kunde kann die SYS-
time mit der Planung, Erstellung der Unterlagen und der Überwachung von IT- Projekten beauftragen, die durch den Kunden oder Dritte ausgeführt werden. - Die erstellten Unterlagen und Dokumentationen sind geistiges Eigentum der SYS-
time und dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung von Herrn Bernd Abelmann an Dritte weitergegeben werden.
Service- und Wartungsverträge
- Bei der SYS-
time hat der Kunde die Möglichkeit einen Service- oder Wartungsvertrag abzuschließen. - In diesen Verträgen werden detailliert alle Rechte und Pflichten der beiden Vertragspartner festgehalten.
Teillieferungen und –leistungen
- Die SYS-
time behält sich das Recht zu Teilleistungen und –lieferungen und deren Fakturierung vor. Es besteht die Möglichkeit, etwas anders schriftlich mit Herrn Abelmann zu vereinbaren.
Die SYS-time weist darauf hin, dass der Auftraggeber alle technischen, räumlichen und sonstigen Voraussetzungen zu schaffen hat, so dass die SYS-time ihre vertraglichen Aufgaben erfüllen kann. Aus Haftungs-, Gewährleistungs- Sicherheitsgründen und Gründen einer zeitnahen, zügigen Fertigstellung stellt der Auftraggeber sicher, dass Dritte oder er selbst während der Arbeiten der SYS-time im System bis zur abschließenden Übergabe nicht administrativ aktive sind.
8 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunde über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
9 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.
Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
10 Garantien, Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Das Wahlrecht für Nacherfüllungen als Mängelbeseitigung oder Neulieferung liegt ausschließlich bei der SYS-time.
SYS-time übergibt dem Kunden bei Lieferung entsprechend der Vorgaben des Herstellers die Unterlage für eine Garantieanmeldung seiner Produkte. Der Kunde meldet eigenverantwortlich seine erworbenen Produkte selbstständig beim Hersteller an, um seine Garantieansprüche zu wahre.
11 Datenschutz
Alle vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten werden ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzes verwendet.
Die Auftragsabwicklung und Erstellung von Dokumenten erfolgt ausschließlich mit Hilfe der EDV. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung und Speicherung der SYS-time im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekanntgewordener und zur Auftragsabwicklung notwendiger Daten.
12 Sonstiges
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Das Einheitliche Kaufgesetz (EKG), das Einheitliche Vertragsabschlussgesetz (EAG) sowie das Wiener UN-Abkommen über den internationalen Warenverkehr (UNCITRAL) sind ausgeschlossen.
Wenn ein Kunde weitere Informationen wünscht oder die ausdrücklich erteilte Einwilligung zur Verwendung der Bestandsdaten abrufen oder widerrufen will bzw. der Verwendung der Nutzungsdaten widersprechen will, steht ihm ein Mitarbeiter der SYS-time unter +49 3371 400 70 90 oder per Mail info@sys-time.de zur Verfügung.
Jede Vertragsänderung und –ergänzung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform. Als Schriftform nach diesem Vertrag genügt Telefax oder eingeschriebener Brief.
Gerichtsstand ist Luckenwalde (14943).
Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
Anhang 1:
Anmerkungen
Obwohl die Klauselverbote der Katalogtatbestände der §§ 308, 309 BGB gem. § 310 Abs. 1 BGB nicht für AGBs gelten, die gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB verwandt werden, ist nicht im Umkehrschluss automatisch davon auszugehen, dass die Verwendung von Klauseln wie die in den §§ 308, 309 BGB genannt gegenüber Unternehmern im Regelfall der Inhaltskontrolle der §§ 305 ff. BGB standhalten. Gemäß § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB, der auch bei der Verwendung von AGBs gegenüber Unternehmern gilt, ist eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners im Zweifel anzunehmen, wenn die Klausel mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht vereinbar ist. Dies führt nach der Rechtsprechung dazu, dass die Klauselverbotskataloge der §§ 308, 309 BGB über die Auslegung des § 307 BGB auch im kaufmännischen Verkehr indirekte Bedeutung erlangen.
Die Klauselverbote des § 308 BGB sind dabei in der Regel auf den Verkauf zwischen Unternehmern übertragbar, weil in ihren Wertungsspielräumen die kaufmännischen Besonderheiten berücksichtigt werden. Dagegen ist bei den Verboten des § 309 BGB eine derart pauschale Lösung nicht möglich, der Verstoß gegen § 309 ist aber auch beim Verkauf zwischen Unternehmern ein Indiz für die Unwirksamkeit der Klausel. Hier empfiehlt sich, vor der Verwendung der AGBs eine Einzelfallprüfung durch einen Rechtskundigen vornehmen zu lassen.
- Transparenzgebot
- Dieses Gebot bedeutet, dass eine Klausel in AGB im Zweifel auch dann unangemessen benachteiligend ist, wenn sie nicht klar und verständlich ist. Dieses Gebot bedeutet, dass intransparente Klauseln per se, ohne Hinzutreten einer inhaltlichen unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners, als unwirksam zu betrachten sind. Ferner bedeutet dies auch, dass das Transparenzgebot auch für Preisbestimmungen und leistungsbeschreibende Klauseln, die grundsätzlich von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind, gilt.
- Gewährleistungsfristen
- Bei Kauf-
und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden: Anders lautende Garantiebedingungen der Hersteller und Lieferanten. - Mängelanzeigepflicht
- Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als ein Jahr in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.
- Aufwendungsersatz bei Nacherfüllung
- Der Kunde hat gemäß § 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (z. B. Transport-
, Wege- , Arbeits- und Materialkosten) zu tragen. Diese Pflicht darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden. - Haftungsbeschränkungen
- Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.
- Höhe der Verzugszinsen
- Ab Beginn des Verzugs schuldet der Kunde der SYS-
time zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen. Ist an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als Verkäufer, beträgt der Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern wird der Zinssatz durch die Schuldrechtsreform auf 8 % über dem Basiszinssatz erhöht.
Unter http://www.bundesbank.de/presse/presse_zinssaetze.php können die aktuellen Basiszinssätze ermittelt werden.
Stand 25.05.2015