AGB

1 Geltungsbereich

Diese AGBs der SYS-time Bernd Abelmann (nachfolgend SYS-time genannt) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern gem. §14 BGB,  juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen  Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB (nachfolgend Kunden genannt). Entgegenstehende oder von unseren AGBs abweichende Bedingungen  des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der  Geltung zustimmen. Des Weiteren bedürfen mündliche Zusagen und  Nebenabreden der schriftlichen Bestätigung durch Herrn Bernd Abelmann.

Für Verträge zwischen der SYS-time und einem Verbraucher gem. §13 BGB gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Diese AGBs  gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit Auftraggebern, soweit es  sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

Die AGBs sind dem Kunden im Internet unter www.sys-time.de  öffentlich zugänglich bzw. werden die AGBs dem Kunden bei der  Versendung (Mail, Fax) von Angeboten, Auftragsbestätigungen und  Rechnungen als Anhang im Pdf-Format mitgeschickt.

Wenn sich die AGBs der SYS-time ändert, wird der Kunde per Mail, Fax oder Schreiben informiert. Der  Kunde hat die Möglichkeit, innerhalb von 4 Kalenderwochen nach Zugang  der neuen AGBs schriftlich zu widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch  sind die Änderungen rechtsgültig. Gesondert weisen wir den Kunden auf  das Widerspruchsrecht und Rechtsfolgen des Schweigens bei einer Änderung  der AGBs hin.

 

2 Angebot und Vertragsabschluss

Sofern eine  Beauftragung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese  innerhalb von zwei Wochen annehmen. Erst mit dem zusenden einer  Auftragsbestätigung von SYS-time an den Kunden ist der Auftrag  angenommen. Eine automatische Annahme des Auftrages gibt es nicht.  Sollten gesonderte Zahlungsvereinbarungen (Vorkasse auf Termin,  Abschlagszahlung auf Termin) mit dem Kunden vereinbart werden und werden  diese nicht vom Kunden eingehalten, hat die SYS-time das Recht vom Vertrag/Beauftragung zurück zu treten.

 

3 Überlassene Unterlagen

An allen in  Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen  Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns  Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten  nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, Herr Bernd Abelmann  erteilen dazu dem Kunden seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.  Soweit wir das Angebot des Kunden nicht innerhalb der Frist von § 2  annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

 

4 Preise und Zahlung

Sofern nichts  Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk  ausschließlich Verpackung, Versand, Versicherung und zuzüglich  Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung,  Versicherung und des Versandes werden gesondert in Rechnung gestellt.

Die Zahlung  des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu  erfolgen. Der Abzug von Skonto oder Rabatten ist nur bei schriftlicher  besonderer Vereinbarung zulässig.

Sofern nichts  anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung zu  zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen  Basiszinssatz p.a. (siehe Anlage 1) berechnet. Die Geltendmachung eines  höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 1 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

 

5 Zurückbehaltungsrechte

Zur Ausübung  eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

6 Lieferzeit

Die SYS-time vereinbart nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen einen Leistungs-  oder/und Liefertermin. Diese verstehen sich unter Vorbehalt  unvorhersehbarer Umstände und Hindernisse. Egal ob diese Umstände und  Hindernisse bei  der SYS-time , seinen Lieferanten oder Herstellern  eintritt (z.B. höhere Gewalt, Rohstoffmangel, unverschuldete  verspäteter Lieferung, stattl. Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Sabotage). Der  Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und  ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen (z.B. eventuelle Zahlungen)  des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt  vorbehalten.

Kommt der  Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige  Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit  entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt  zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern  vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen  Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem  Zeitpunkt auf den Kunde über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

Wir haften im  Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten  Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer  pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 1 % des Lieferwertes,  maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes. Weitere gesetzliche  Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben  unberührt.

 

7 Leistungen

Verkauf von IT-Systemen, Hardware, Software und Updates

  • SYS-time liefert und installiert entsprechend der Beauftragung die einzelnen Komponenten.
  • Alle  gelieferten Lizenzen unterliegen den Bestimmungen des Herstellers.  Diese Bestimmungen werden dem Kunden bei der Installation angezeigt bzw.  kann der Kunde diese auf den Internetseiten der Hersteller einsehen.
  • Wenn  nicht anders schriftlich vereinbart, zeichnet der Kunden für eventuelle  Freischaltungen von Lizenzen bzw. Anmeldung der Garantie selbst  verantwortlich.

Verkauf von Dienstleistungen der SYS-time

  • Dienstleistungen,  die durch den Kunden beauftrag werden, werde lt. Nachweis und  entsprechend der erbrachten Leistung abgerechnet.

Vermittlung von externen Dienstleitungen (z. B. Cloud- oder Provider-Verträge)

  • SYS-time  unterstützt bei Interesse und auf Wunsch des Kunden an externe  Dienstleistungen. Der Kunde informiert sich selbstständig über die  Vertrags- und allgem. Geschäftsbedingungen.
  • SYS-time  kann für diese externe Dienstleistungen keine Haftung übernehmen, da  der Kunde einen direkten Vertrag mit dem externen Dienstleister  abschließt und dessen AGBs und Vertragsbedingungen anerkennt.
  • Es steht dem Kunden frei durch eigene Recherche externe Dienstleistungen zu nutzen.

Updateverträge

  • Updates  und Updateverträge unterliegen den Bestimmungen des Herstellers. Diese  Bestimmungen werden dem Kunden bei der Installation angezeigt bzw. kann  der Kunde diese auf den Internetseiten der Hersteller einsehen.

Planung- und Projektarbeiten

  • Der Kunde kann die SYS-time mit der Planung, Erstellung der Unterlagen und der Überwachung von IT-Projekten beauftragen, die durch den Kunden oder Dritte ausgeführt werden.
  • Die erstellten Unterlagen und Dokumentationen sind geistiges Eigentum der SYS-time und dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung von Herrn Bernd Abelmann an Dritte weitergegeben werden.

Service- und Wartungsverträge

  • Bei der SYS-time hat der Kunde die Möglichkeit einen Service- oder Wartungsvertrag abzuschließen.
  • In diesen Verträgen werden detailliert alle Rechte und Pflichten der beiden Vertragspartner festgehalten.

Teillieferungen und –leistungen

  • Die SYS-time  behält sich das Recht zu Teilleistungen und –lieferungen und deren  Fakturierung vor. Es besteht die Möglichkeit, etwas anders schriftlich  mit Herrn Abelmann zu vereinbaren.

 

Die SYS-time  weist darauf hin, dass der Auftraggeber alle technischen, räumlichen  und sonstigen Voraussetzungen zu schaffen hat, so dass die SYS-time ihre vertraglichen Aufgaben erfüllen kann. Aus Haftungs-, Gewährleistungs-  Sicherheitsgründen und Gründen einer zeitnahen, zügigen Fertigstellung  stellt der Auftraggeber sicher, dass Dritte oder er selbst während der  Arbeiten der SYS-time im System bis zur abschließenden Übergabe nicht administrativ aktive sind.

 

8 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware  auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an  den Kunden, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des  zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf  den Kunde über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware  vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

 

9 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten  uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung  sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für  alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich  hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen,  wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.

Der Kunde ist  verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist,  die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet,  diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und  Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur  zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und  Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene  Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht  übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu  benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen  Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage  ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage  gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen  Ausfall.

 

10 Garantien, Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs-  und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Das Wahlrecht  für Nacherfüllungen als Mängelbeseitigung oder Neulieferung liegt  ausschließlich bei der SYS-time.

SYS-time  übergibt dem Kunden bei Lieferung entsprechend der Vorgaben des  Herstellers die Unterlage für eine Garantieanmeldung seiner Produkte.  Der Kunde meldet eigenverantwortlich seine erworbenen Produkte  selbstständig beim Hersteller an, um seine Garantieansprüche zu wahre.

 

11 Datenschutz

Alle vom  Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten werden ausschließlich gemäß  den Bestimmungen des deutschen Datenschutzes verwendet.

Die  Auftragsabwicklung und Erstellung von Dokumenten erfolgt ausschließlich  mit Hilfe der EDV. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche  Zustimmung zur Verarbeitung und Speicherung der SYS-time im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekanntgewordener und zur Auftragsabwicklung notwendiger Daten.

 

12 Sonstiges

Dieser Vertrag  und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht  der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Das Einheitliche Kaufgesetz (EKG), das Einheitliche Vertragsabschlussgesetz (EAG) sowie das Wiener UN-Abkommen über den internationalen Warenverkehr (UNCITRAL) sind ausgeschlossen.

Wenn ein Kunde  weitere Informationen wünscht oder die ausdrücklich erteilte  Einwilligung zur Verwendung der Bestandsdaten abrufen oder widerrufen  will bzw. der Verwendung der Nutzungsdaten widersprechen will, steht ihm  ein Mitarbeiter der SYS-time unter +49 3371 400 70 90 oder per Mail info@sys-time.de zur Verfügung.

Jede Vertragsänderung und –ergänzung  bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform. Als Schriftform nach diesem  Vertrag genügt Telefax oder eingeschriebener Brief.

Gerichtsstand ist Luckenwalde (14943).

Alle  Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses  Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich  niedergelegt.

 

Anhang 1:

 Anmerkungen

Obwohl die  Klauselverbote der Katalogtatbestände der §§ 308, 309 BGB gem. § 310  Abs. 1 BGB nicht für AGBs gelten, die gegenüber Unternehmern i. S. d. §  14 BGB verwandt werden, ist nicht im Umkehrschluss automatisch davon  auszugehen, dass die Verwendung von Klauseln wie die in den §§ 308, 309  BGB genannt gegenüber Unternehmern im Regelfall der Inhaltskontrolle der  §§ 305 ff. BGB standhalten. Gemäß § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB, der auch  bei der Verwendung von AGBs gegenüber Unternehmern gilt, ist eine  unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners im Zweifel  anzunehmen, wenn die Klausel mit wesentlichen Grundgedanken der  gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht vereinbar ist.  Dies führt nach der Rechtsprechung dazu, dass die Klauselverbotskataloge  der §§ 308, 309 BGB über die Auslegung des § 307 BGB auch im  kaufmännischen Verkehr indirekte Bedeutung erlangen.

 

Die  Klauselverbote des § 308 BGB sind dabei in der Regel auf den Verkauf  zwischen Unternehmern übertragbar, weil in ihren Wertungsspielräumen die  kaufmännischen Besonderheiten berücksichtigt werden. Dagegen ist bei  den Verboten des § 309 BGB eine derart pauschale Lösung nicht möglich,  der Verstoß gegen § 309 ist aber auch beim Verkauf zwischen Unternehmern  ein Indiz für die Unwirksamkeit der Klausel. Hier empfiehlt sich, vor  der Verwendung der AGBs eine Einzelfallprüfung durch einen  Rechtskundigen vornehmen zu lassen.

  •    Transparenzgebot
  • Dieses  Gebot bedeutet, dass eine Klausel in AGB im Zweifel auch dann  unangemessen benachteiligend ist, wenn sie nicht klar und verständlich  ist. Dieses Gebot bedeutet, dass intransparente Klauseln per se, ohne  Hinzutreten einer inhaltlichen unangemessenen Benachteiligung des  Vertragspartners, als unwirksam zu betrachten sind. Ferner bedeutet dies  auch, dass das Transparenzgebot auch für Preisbestimmungen und  leistungsbeschreibende Klauseln, die grundsätzlich von der  Inhaltskontrolle ausgenommen sind, gilt.
  •    Gewährleistungsfristen
  • Bei Kauf-  und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Durch AGB  kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden: Anders lautende  Garantiebedingungen der Hersteller und Lieferanten.
  •    Mängelanzeigepflicht
  • Für  nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer  als ein Jahr in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche  Verjährungsbeginn.
  •    Aufwendungsersatz bei Nacherfüllung
  • Der Kunde hat gemäß § 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (z. B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) zu tragen. Diese Pflicht darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden.
  •    Haftungsbeschränkungen
  • Jeder  Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der  Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer  vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder  einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines  gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen,  ist unwirksam.
  •    Höhe der Verzugszinsen
  • Ab Beginn des Verzugs schuldet der Kunde der SYS-time  zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen. Ist an dem Kaufvertrag ein  Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als Verkäufer, beträgt der  Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen  Unternehmern wird der Zinssatz durch die Schuldrechtsreform auf 8 % über  dem Basiszinssatz erhöht.

 

   Unter http://www.bundesbank.de/presse/presse_zinssaetze.php können die aktuellen Basiszinssätze ermittelt werden.

 

  Stand 25.05.2015